Austrittsformular
Gemäss Statuten, Absatz 2.4.1, sind Austrittserklärungen jeweils bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung einzureichen. Bei verspäteter Meldung wird der Mitgliederbeitrag für die folgende Saison in Rechnung gestellt.
Gemäss Statuten, Absatz 2.4.1, sind Austrittserklärungen jeweils bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung einzureichen. Bei verspäteter Meldung wird der Mitgliederbeitrag für die folgende Saison in Rechnung gestellt.